Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit Handzahm by Ronny Meyer, vertreten durch Ronny Meyer. Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Handzahm by Ronny Meyer konzentriert sich auf die visuelle Gestaltung mit Schwerpunkt auf Illustration, Schriftgrafik in den Bereichen Printmedien und digitalen Medien und Herstellung von Dekorationsartikel aus Holz und Acrylglas in Verbindung mit LED Technik und ist eigenhändig verantwortlich für die Herstellung eines Werkes.
Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Aufträge zwischen Handzahm by Ronny Meyer und dem Auftraggeber.
1. Vertragsabschluss
Mit der Auftragserteilung an Handzahm by Ronny Meyer, gleichgültig in welcher Form, erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.
Ein Auftrag wird nur mit schriftlicher Auftragsbestätigung wirksam. Mündliche Sondervereinbarungen müssen per E-Mail oder per Brief erfolgen und schriftlich fixiert werden.
2. Terminabsprachen
Terminvereinbarungen sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Wenn diese auch schriftlich fixiert wurden, gelten in Ausnahmefällen auch mündliche Sondervereinbarungen.
3. Vertragsrecht / Kündigung / Vergütung
nach § 649 BGB: Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Kunde, so ist Handzahm by Ronny Meyer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; es wird der Betrag berechnet, welcher infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworben wurde. In Ausnahmefällen kann ein möglicher Honorarausfall bereits bei Abschluss des Vertrages verhandelt werden.
nach § 626 BGB: In besonderen Fällen kann Handzahm by Ronny Meyer aus dem bestehenden Vertrag scheiden. Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind geistiges Eigentum von Wolkenletterei. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar und damit auch nicht veräußerbar. Der Urheber ist aber berechtigt Nutzungsrechte einzuräumen.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.
4.1 Die durch Handzahm by Ronny Meyer erstellten Werke sowie Teile davon dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Handzahm by Ronny Meyer nicht verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
4.2 Bei Verstoß gegen Punkt 4.1 hat der Auftraggeber Handzahm by Ronny Meyer zusätzlich zu der vorab vereinbarten Gesamtvergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Gesamtvergütung zu zahlen.
4.3 Handzahm by Ronny Meyer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Handzahm by Ronny Meyer bleibt in jedem Fall, auch im Falle der Einräumung des ausschließlichen Nutzungsrechts, berechtigt, die erstellten Werke und Abstraktionen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
4.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Handzahm by Ronny Meyer und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
4.5 Handzahm by Ronny Meyer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der von Handzahm by Ronny Meyer erstellten Werke als Urheber zu nennen. Insbesondere ist in einem Impressum ein entsprechender Hinweis und, falls dies technisch möglich und von Handzahm by Ronny Meyer erwünscht ist, ein Hyperlink (Verweis) auf die Website von Handzahm by Ronny Meyer aufzunehmen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Handzahm by Ronny Meyer zusätzlich zu der Gesamtvergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Handzahm by Ronny Meyer, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen. Handzahm by Ronny Meyer ist berechtigt, in allen von ihr erstellten Daten, Dateien, Dokumenten und weiteren Arbeitsergebnissen einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der Handzahm by Ronny Meyer als Urheber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Auftraggeber nicht bzw. nur nach schriftlicher Zustimmung seitens Handzahm by Ronny Meyer entfernt werden.
4.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
5 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6 Vergütung
6.1 Wenn vor Auftragserteilung nichts anderes zwischen Auftraggeber und Handzahm by Ronny Meyer vereinbart wurde, sind die Vergütungen binnen 10 Werktagen nach Rechnungseingang und ohne Abzug zu zahlen. Unvorhergesehener Aufwand im Abstimmprozess oder Zusatzleistungen erhöhen den Gesamtleistungsbetrag gemäß des vereinbarten Stundensatzes.
6.2 Bei Beauftragungen in größerem Umfang ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtvergütung zu leisten. Nach Abnahme der Werke durch den Auftraggeber wird die ausstehende Vergütung automatisch fällig.
6.3 Jede erneute oder zusätzliche Nutzung der Werke von Handzahm by Ronny Meyer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Handzahm by Ronny Meyer. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von Handzahm by Ronny Meyer erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist Handzahm by Ronny Meyer berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (BGB § 288 II nf). Für jede Mahnung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 8,00 EUR zzgl. Portokosten an. Wolkenletterei behält sich vor Auftraggeber, die Rechnungen wiederholt säumig zahlen, per Vorfaktur zu beliefern.
6.5 Da Handzahm by Ronny Meyer keine Rechtsberatung durchführen kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle rechtlich relevanten Fragen auf eigene Initiative hin und auf eigene Rechnung durchzuführen. Handzahm by Ronny Meyer hat den Auftraggeber bei Bekanntwerden auf rechtlich relevante Fragen hinzuweisen.
6.6 Handzahm by Ronny Meyer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Illustratorin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.7 Handzahm by Ronny Meyer ist als Kleinunternehmer gemäß § 19 UmStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit.
7 Haftung und Gewährleistung
7.1 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produkts haftet Handzahm by Ronny Meyer nicht.
7.2 In keinem Fall haftet Handzahm by Ronny Meyer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich hier eine Lücke bzw. das Fehlen der Voraussetzungen für ein Leistungsschutzrecht herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich und faktisch möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.